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Der Christlich-Gewerkschaftsbund (CGB) hat drei Mitgliedsverbände im Gesundheitswesen: Am ersten Tag der wochenlangen Proteste, die am Freitag in Berlin mit einem „nationalen Protesttag“ ihren Höhepunkt finden, wollen führende Vertreter der Ärztegewerkschaft Marburger Bund das Bewusstsein für die Not deutscher Ärzte im Vergleich zu ihren Kollegen im Ausland schärfen. Während Krankenhäuser in Großstädten in der Regel keine Probleme haben, ihre Stellen zu besetzen, mangelt es vor allem auf dem Land und in kleinen Städten an Ärzten. Stellenanzeigen finden sich zum Beispiel in folgenden Medien: Besonders beunruhigend für die Gewerkschaft war die gravierende Diskrepanz zwischen jungen Assistenzärzten und Chefärzten. Anders als bei Krankenhäusern liegen keine Daten über die Deckungsquote privater Pflegeanbieter vor. Vermutlich fallen mehr Arbeitnehmer unter kirchliche Richtlinien als tarifliche Vereinbarungen. Marburger Bund. Verband der Angestellten und verbeamtenten Ärzte und Ärztinnen Deutschlands (MB). MB ist eine Berufsgewerkschaft von Ärzten, die im privaten und öffentlichen Sektor tätig sind. Im Jahr 2009 hatte die Gewerkschaft 108.000 Mitglieder; die Organisation ist an Tarifverhandlungen auf sektorübergreifender, sektoraler und betrieblicher Ebene beteiligt. Es liegen keine Daten über die Tariferstattung im Gesundheits- und Sozialwesen vor. Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Deckungsquote des Krankenhauspersonals (ohne Ärzte) auf der Grundlage einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) aus dem Jahr 2008. Sie zeigt, dass die meisten Krankenhausmitarbeiter durch sektorübergreifende Vereinbarungen (TVÖD, TdL) von VKA und TdL sowie ver.di/dbb tarifunion abgedeckt sind. Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarungen nicht für ausgelagerte oder in-house-Dienstleistungen wie Catering oder Industriereinigung gelten.

Pflegekräfte, die bei protestantischen und katholischen Wohltätigkeitsorganisationen beschäftigt sind, fallen weder unter das Bundesarbeitsgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das kirchliche Arbeitsrecht. Nach diesem Gesetz werden die Beschäftigungsbedingungen (Arbeitsvertragsrichtlinien, AVR) durch Kommissionen festgelegt, die sich aus Vertretern sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Es gibt keine Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. (Nur einige regionale protestantische Organisationen weichen von diesem Grundsatz ab). Arbeitskampfmaßnahmen sind verboten. Laut Krankenhaus-Barometer 2008 waren 9 % aller Krankenhäuser durch einen „Nottarifvertrag“ abgedeckt, der von dem abgeschlossenen Vertrag abwich, um Rentabilität und Arbeitsplätze zu sichern. Weitere 3 % sind für die Auslachtung eines „Notstandsabkommens“ vorgesehen. Der Marburger Bund als einzige Ärztegewerkschaft in Deutschland hat mit den verschiedenen Krankenhausbetreibern spezielle Tarifverträge abgeschlossen. Löhne und andere Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeiten) variieren je nach Tarifvertrag leicht. In kommunalen Krankenhäusern verdienen Ärzte derzeit ein monatliches Bruttogehalt zwischen 4.512,45 € (erstes Berufsjahr) und 5.800,44 € (sechstes Berufsjahr).

Die monatlichen Bruttogehälter für Spezialisten liegen zwischen 5.955,71 € (1. Jahr) und 7.648,64 € (ab 13. Jahr). Diese Gehälter gelten für eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Zusätzliche Bereitschaftsdienste und Überstunden werden extra bezahlt. Die Gewerkschaftsvertretung ist im öffentlichen Sektor am stärksten, in privaten Krankenhäusern gering und in der privaten stationären und ambulanten Sozialversorgung extrem gering. Es gibt keine Informationen über die Gewerkschaftszugehörigkeit in Wohltätigkeitsorganisationen. Der 2009 von Arbeitgeberverband Pflege und DHV/medsonet – seit dem 1. August 2010 durch einen branchenmäßigen Mindestlohn übergeordnete Tarifvertrag für Hilfspflegekräfte – hat ausschließlich ein Grundgehalt geregelt.