Tarifvertrag diakonie niedersachsen (tv dn) verdi

Stundenentgelte und ZeitzuschlägeDie Stundenentgelte und die Zeitzuschläge werden ab dem 1. Januar 2020 auf einer neuen Basis berechnet. Der prozentuale Zuschlagswert (z.B. für Sonntagsarbeit bei 25 %) bleibt gleich, aber der Stundenwert, auf dessen Basis dieser Zuschlag berechnet wird, erhöht sich auf den Stundenwert der jeweiligen Entgeltgruppe der jeweiligen Stufe 3. Der Überstundenzuschlag wird auf Basis der individuellen Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet, maximal jedoch bis zur Stufe 4.Angleichung der Ärztetabelle an TV Ärzte/VKADie Ärztetabelle wird um den letzten Erhöhungsschritt des Marburger Bund – VKA-Abschlusses vom 1. Mai 2018 angeglichen. Es erfolgt für alle Tabellenfelder eine einheitliche Angleichung mit Berücksichtigung der diakoniespezifischen Komponenten, welche mit einem Gegenwert von 9,5 % und 50 Euro berechnet werden. Darauf erfolgen dann die Erhöhungsschritte wie oben dargestellt (3, 2,6, 1,6%). PflegezulageFür Arbeitnehmerinnen in der stationären Pflege gab es in den Entgeltgruppen E 3 und E 4 bisher schon eine monatliche »Pflege-Zulage« (Teil B Abschnitt I, § 3). Diese wird nun auf die Entgeltgruppen E 1 bis E 9 und auf die ambulante Pflege erweitert und erhöht. Die Neuerung erfolgt schrittweise: Ab dem 1. Mai 2019 erhalten Arbeitnehmerinnen im Krankenhaus und ab dem 1. Januar 2020 Arbeitnehmerinnen in der stationären Altenhife eine monatliche Pflegezulage: Der Vorstandsvorsitzende und die vier Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand der DDN.

Nach der Satzung müssen mindestens drei Vorstandsmitglieder ordinierte Geistliche einer an der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen beteiligten Kirche sein. 3. Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Altenpflege in Niedersachsen Verfahrensvereinbarung – Maßnahmen zur Zukunfstssicherung Ta­rif­in­fo Dia­ko­nie­sta­ti­on Burg­dorf (02/2019) Der DDN beteiligt sich auch bei der Besetzung der gesetzlich vorgesehenen Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger. Der DDN unterbreitet Vorschläge der Vertreter der Diakonie für die Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (KZVK) mit Sitz in Detmold und der Evangelischen Zusatzversorgungskasse in Darmstadt. Der DDN ist Tarifvertragspartei der Arbeitgeberseite und vertritt die Interessen der Mitglieder als Dienstgeber gegenüber ihren Dienstnehmern und Mitarbeitervertretungen (MAV). Der DDN schließt kirchengemäße Tarifverträge für seine Mitglieder mit den Gewerkschaften ab, die mit der seit 1971 gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit Sitz in Hannover eine sogenannte Sozialpartnerschaftsvereinbarung mit Regelungen zur Vermeidung von Streiks und Aussperrung in den diakonischen Einrichtungen geschlossen haben. [1] Danach sind die Formen des Arbeitskampfes nicht zulässig. Der DDN berät seine Mitglieder in Arbeitsrechtsverfahren und Arbeitsstreitigkeiten und wirkt an der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Kirchengesetzen aktiv mit.